3 F 89/02•Amtsgericht Blomberg, 2002-05-27, 3 F 89/02
Amtsgericht Blomberg, 2002-05-27, 3 F 89/02
3 F 89/02Gericht erster Instanz27.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Blomberg — 3 F 89/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-27
Aktenzeichen: 3 F 89/02
ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2002:0527.3F89.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 3
Tenor
Die Einwilligung des Antragsgegners in die Namensänderung des minderjährigen X, geboren am 29.11.1984, in den Familiennamen Q wird gemäß § 1618 Satz 4 BGB ersetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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