Amtsgericht Blomberg, 2005-10-06, 4 C 373/04

4 C 373/04Gericht erster Instanz06.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Blomberg — 4 C 373/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-06

Aktenzeichen: 4 C 373/04

ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2005:1006.4C373.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: EuGVVo Art. 9 Abs. 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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