Amtsgericht Blomberg, 2010-02-24, 4 C 57/07

4 C 57/07Gericht erster Instanz24.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Blomberg — 4 C 57/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-24

Aktenzeichen: 4 C 57/07

ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2010:0224.4C57.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichterin

Normen: BGB § 433; BGB § 437

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.297,47 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 898,18 € seit dem 28.12.2006 und aus weiteren 399,19 € seit dem 27.12.2007 Zug um Zug gegen Rücknahme des Xenon-Trockentauchanzuges P-Maßanfertigung ( Ser.-No #####/####) sowie N Trockentauchunterzieher schwarz Maß (No. ####4) zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits haben der Kläger 37 % zu tragen und der Beklagte 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages von sich abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.

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