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3 F 51/21•Amtsgericht Blomberg, 2021-09-24, 3 F 51/21
3 F 51/21Gericht erster Instanz24.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-24
Aktenzeichen: 3 F 51/21
ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2021:0924.3F51.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Der Antragsgegner wird verpflichtet, in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Blomberg vom 27.09.2016 in dem Verfahren Az. 3 F 9/16 für jeden der beiden Antragsteller monatlichen Kindesunterhalt von Januar 2021 bis September 2021 in Höhe von monatlich jeweils 946,50 Euro und ab Oktober 2021 monatlich jeweils 988,50 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Es wird die sofortige Wirksamkeit angeordnet.
Der Verfahrenswert wird auf 5.316,00 Euro festgesetzt.
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