11 F 34/18•Amtsgericht Lübbecke, 2018-03-21, 11 F 34/18
Amtsgericht Lübbecke, 2018-03-21, 11 F 34/18
11 F 34/18Gericht erster Instanz21.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lübbecke — 11 F 34/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-21
Aktenzeichen: 11 F 34/18
ECLI: ECLI:DE:AGLK:2018:0321.11F34.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Das Recht der Mutter auf Umgang mit den Kindern Z. D., geboren am 00.00.2004, und P.D., geboren am 00.00.2010, wird vorläufig ausgeschlossen.
Diese Entscheidung gilt bis zum 23. April 2018.
Es wird angeordnet, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung vor Zustellung an die Verpflichtete zulässig ist. Diese einstweilige Anordnung wird mit ihrem Erlass wirksam.
Von der Erhebung von gerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) wird abgesehen.
Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
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