11 F 21/16•Amtsgericht Lübbecke, 2019-06-19, 11 F 21/16
Amtsgericht Lübbecke, 2019-06-19, 11 F 21/16
11 F 21/16Gericht erster Instanz19.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lübbecke — 11 F 21/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-19
Aktenzeichen: 11 F 21/16
ECLI: ECLI:DE:AGLK:2019:0619.11F21.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht - Familiengericht
Tenor
Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Lübbecke vom 15.05.2014, Az. 11 F 86/12, über die teilweise Übertragung des Sorgerechts wird das Sorgerecht über die beiden Kinder der Beteiligten zu 1. und 2., Z. D., geb. am 00.00.2004 und P. D., geb. am 00.00.2010, auf den antragstellenden Kindesvater, den Beteiligten zu 1., insgesamt übertragen.
Der Antrag der Kindesmutter, der Beteiligten zu 2., auf Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Sorgerechts für schulische Angelegenheiten für das Kind P. D., geb. am 00.00.2010, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
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