Amtsgericht Lippstadt, 2009-09-30, 26 C 36/09

26 C 36/09Gericht erster Instanz30.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lippstadt — 26 C 36/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-30

Aktenzeichen: 26 C 36/09

ECLI: ECLI:DE:AGLP:2009:0930.26C36.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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