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24 F 75/21•Amtsgericht Lippstadt, 2021-09-08, 24 F 75/21
24 F 75/21Gericht erster Instanz08.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-08
Aktenzeichen: 24 F 75/21
ECLI: ECLI:DE:AGLP:2021:0908.24F75.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Der Vergleich des Amtsgerichts Lippstadt vom 08.06.2020, Az.: 24 F 136/20, wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller ab 01.01.2021 und sodann fortlaufend verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin monatlich einen im Voraus fälligen Unterhalt in Höhe von 50 % des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe abzüglich vollen Kindergeldes für das 1. Kind zu zahlen.
Im darüber hinausgehenden Umfang wird der Abänderungsantrag zurück gewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
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