Amtsgericht Lüdenscheid, 2004-08-26, 92 C 110/04

92 C 110/04Gericht erster Instanz26.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdenscheid — 92 C 110/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-26

Aktenzeichen: 92 C 110/04

ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2004:0826.92C110.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 92 C des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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