Amtsgericht Lüdenscheid, 2011-04-13, 5 F 2/08

5 F 2/08Gericht erster Instanz13.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdenscheid — 5 F 2/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-13

Aktenzeichen: 5 F 2/08

ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2011:0413.5F2.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die am vor dem Standesbeamten in Heiratseintrag

Nr. , geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

Der Antrag der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt wird zurückgewiesen.

Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Ehefrau 75 %, der Ehemann 25 %.

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