5 F 2/08•Amtsgericht Lüdenscheid, 2011-04-13, 5 F 2/08
Amtsgericht Lüdenscheid, 2011-04-13, 5 F 2/08
5 F 2/08Gericht erster Instanz13.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdenscheid — 5 F 2/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: 5 F 2/08
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2011:0413.5F2.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Die am vor dem Standesbeamten in Heiratseintrag
Nr. , geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
Der Antrag der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt wird zurückgewiesen.
Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Ehefrau 75 %, der Ehemann 25 %.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.