93 C 21/11•Amtsgericht Lüdenscheid, 2011-09-23, 93 C 21/11
Amtsgericht Lüdenscheid, 2011-09-23, 93 C 21/11
93 C 21/11Gericht erster Instanz23.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdenscheid — 93 C 21/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-23
Aktenzeichen: 93 C 21/11
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2011:0923.93C21.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 93 C des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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