96 C 396/11•Amtsgericht Lüdenscheid, 2012-06-15, 96 C 396/11
Amtsgericht Lüdenscheid, 2012-06-15, 96 C 396/11
96 C 396/11Gericht erster Instanz15.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdenscheid — 96 C 396/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-15
Aktenzeichen: 96 C 396/11
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2012:0615.96C396.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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