5 F 1292/16•Amtsgericht Lüdenscheid, 2017-11-20, 5 F 1292/16
Amtsgericht Lüdenscheid, 2017-11-20, 5 F 1292/16
5 F 1292/16Gericht erster Instanz20.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdenscheid — 5 F 1292/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-20
Aktenzeichen: 5 F 1292/16
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2017:1120.5F1292.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Gegen die Kindesmutter wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 750 € festgesetzt. Für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, wird je 75 € Ordnungsgeld ein Tag Ordnungshaft angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 500 € festgesetzt.
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