Amtsgericht Lüdenscheid, 2017-11-20, 5 F 1292/16

5 F 1292/16Gericht erster Instanz20.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdenscheid — 5 F 1292/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-20

Aktenzeichen: 5 F 1292/16

ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2017:1120.5F1292.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Gegen die Kindesmutter wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 750 € festgesetzt. Für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, wird je 75 € Ordnungsgeld ein Tag Ordnungshaft angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 500 € festgesetzt.

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