5 F 920/17•Amtsgericht Lüdenscheid, 2019-07-19, 5 F 920/17
Amtsgericht Lüdenscheid, 2019-07-19, 5 F 920/17
5 F 920/17Gericht erster Instanz19.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdenscheid — 5 F 920/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-19
Aktenzeichen: 5 F 920/17
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2019:0719.5F920.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Es wird festgestellt, dass die von der Antragsgegnerin im Verfahren Amtsgericht zur Insolvenztabelle unter Nr. angemeldete Ehegattenunterhaltsforderung (Höhe: 56.261,35 €) keine Verbindlichkeit aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt darstellt, den der Antragsteller vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, und dass der Widerspruch des Antragstellers gegen die Eintragung in die Insolvenztabelle insoweit begründet ist.
Im Übrigen werden die Anträge des Antragstellers zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller 35 % und die Antragsgegnerin 65 %.
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