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5 F 194/16•Amtsgericht Lüdenscheid, 2021-07-06, 5 F 194/16
5 F 194/16Gericht erster Instanz06.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-06
Aktenzeichen: 5 F 194/16
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2021:0706.5F194.16.01
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Familiengericht
Der sofortigen Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss vom 24.11.2020, durch den die Anordnung von Ordnungsmitteln wegen Verweigerung des Umgangs am 04.09.2020 abgelehnt worden ist, wird nicht abgeholfen. Die Sache wird dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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