Amtsgericht Lünen, 2005-01-18, 7 C 126/04

7 C 126/04Gericht erster Instanz18.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lünen — 7 C 126/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-18

Aktenzeichen: 7 C 126/04

ECLI: ECLI:DE:AGLUEN:2005:0118.7C126.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivillabteilung

Tenor

Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrags leisten.

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