7 C 424/15•Amtsgericht Lünen, 2016-02-10, 7 C 424/15
Amtsgericht Lünen, 2016-02-10, 7 C 424/15
7 C 424/15Gericht erster Instanz10.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lünen — 7 C 424/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-10
Aktenzeichen: 7 C 424/15
ECLI: ECLI:DE:AGLUEN:2016:0210.7C424.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichterin
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des daraus vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 636,00 € festgesetzt.
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