7 C 507/15•Amtsgericht Lünen, 2016-04-07, 7 C 507/15
Amtsgericht Lünen, 2016-04-07, 7 C 507/15
7 C 507/15Gericht erster Instanz07.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lünen — 7 C 507/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-07
Aktenzeichen: 7 C 507/15
ECLI: ECLI:DE:AGLUEN:2016:0407.7C507.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichterin
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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