Amtsgericht Lünen, 2016-04-07, 7 C 507/15

7 C 507/15Gericht erster Instanz07.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lünen — 7 C 507/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-07

Aktenzeichen: 7 C 507/15

ECLI: ECLI:DE:AGLUEN:2016:0407.7C507.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichterin

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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