25 C 220/09•Amtsgericht Mettmann, 2010-02-02, 25 C 220/09
Amtsgericht Mettmann, 2010-02-02, 25 C 220/09
25 C 220/09Gericht erster Instanz02.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 25 C 220/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-02
Aktenzeichen: 25 C 220/09
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2010:0202.25C220.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.000,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2009 zu zahlen; ferner den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten I vonder Verbindlichkeit über die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 155,29 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 2/5, die Beklagten tragen 3/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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