9 Ls 204/09•Amtsgericht Mettmann, 2010-12-07, 9 Ls 204/09
Amtsgericht Mettmann, 2010-12-07, 9 Ls 204/09
9 Ls 204/09Gericht erster Instanz07.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 9 Ls 204/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-07
Aktenzeichen: 9 Ls 204/09
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2010:1207.9LS204.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter A
Tenor
Der Angeklagte ist des gemeinschaftlichen Diebstahls schuldig.
Ihm wird aufgegeben, binnen 3 Monaten ab Rechtskraft dieses Urteils eine Geldbuße von 400 € an Verein O zu zahlen.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Er hat seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen.
§§ 242 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB, 1, 105 ff. JGG.
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