Amtsgericht Mettmann, 2012-05-07, 32 OWi-623 Js 7/12

32 OWi-623 Js 7/12Gericht erster Instanz07.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 32 OWi-623 Js 7/12 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-07

Aktenzeichen: 32 OWi-623 Js 7/12

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2012:0507.32OWI623JS7.12.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Überfahrens der Fahrstreifenbegrenzung beim Überholen zu einer Geldbuße von 30,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene

(§§ 41 Abs. 3, 49 StVO, 24 StVG, 2 BkatV)

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