32 OWi-623 Js 7/12•Amtsgericht Mettmann, 2012-05-07, 32 OWi-623 Js 7/12
Amtsgericht Mettmann, 2012-05-07, 32 OWi-623 Js 7/12
32 OWi-623 Js 7/12Gericht erster Instanz07.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 32 OWi-623 Js 7/12 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-07
Aktenzeichen: 32 OWi-623 Js 7/12
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2012:0507.32OWI623JS7.12.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Überfahrens der Fahrstreifenbegrenzung beim Überholen zu einer Geldbuße von 30,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene
(§§ 41 Abs. 3, 49 StVO, 24 StVG, 2 BkatV)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.