20 C 168/11•Amtsgericht Mettmann, 2012-05-24, 20 C 168/11
Amtsgericht Mettmann, 2012-05-24, 20 C 168/11
20 C 168/11Gericht erster Instanz24.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 20 C 168/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-24
Aktenzeichen: 20 C 168/11
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2012:0524.20C168.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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