22 C 90/12•Amtsgericht Mettmann, 2012-10-11, 22 C 90/12
Amtsgericht Mettmann, 2012-10-11, 22 C 90/12
22 C 90/12Gericht erster Instanz11.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 22 C 90/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-11
Aktenzeichen: 22 C 90/12
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2012:1011.22C90.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für einen Betrag von 21,84 € vom 09.12.2011 bis zum 04.07.2012 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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