Amtsgericht Mettmann, 2013-07-09, 25 C 140/12

25 C 140/12Gericht erster Instanz09.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 25 C 140/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-09

Aktenzeichen: 25 C 140/12

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2013:0709.25C140.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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