Amtsgericht Mettmann, 2014-06-02, 20 C 96/14

20 C 96/14Gericht erster Instanz02.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 20 C 96/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-02

Aktenzeichen: 20 C 96/14

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2014:0602.20C96.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin A

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.932,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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