Amtsgericht Mettmann, 2014-08-06, 21 C 304/13

21 C 304/13Gericht erster Instanz06.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 21 C 304/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-06

Aktenzeichen: 21 C 304/13

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2014:0806.21C304.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

hat das Amtsgericht Mettmann im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 06.08.2014 durch die Richterin Z für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29,90 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägern 76,73 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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