21 C 304/13•Amtsgericht Mettmann, 2014-08-06, 21 C 304/13
Amtsgericht Mettmann, 2014-08-06, 21 C 304/13
21 C 304/13Gericht erster Instanz06.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 21 C 304/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-06
Aktenzeichen: 21 C 304/13
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2014:0806.21C304.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Mettmann im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 06.08.2014 durch die Richterin Z für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29,90 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägern 76,73 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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