26 C 108/13•Amtsgericht Mettmann, 2014-11-04, 26 C 108/13
Amtsgericht Mettmann, 2014-11-04, 26 C 108/13
26 C 108/13Gericht erster Instanz04.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 26 C 108/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-04
Aktenzeichen: 26 C 108/13
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2014:1104.26C108.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht T
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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