51 XVII 148/15•Amtsgericht Mettmann, 2015-09-08, 51 XVII 148/15
Amtsgericht Mettmann, 2015-09-08, 51 XVII 148/15
51 XVII 148/15Gericht erster Instanz08.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 51 XVII 148/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-08
Aktenzeichen: 51 XVII 148/15
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2015:0908.51XVII148.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht C
Tenor
wird der Aufgabenkreis der Betreuerin Frau G erweitert. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise:
AufenthaltsbestimmungGesundheitsfürsorgeRegelung des PostverkehrsVermögensangelegenheiten Vertretung gegenüber Behörden und SozialversicherungsträgernWohnungsangelegenheiten
Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten der Einwilligung der für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuerin (Einwilligungsvorbehalt).
Zugleich wird die bestehende Betreuung verlängert.
Das Gericht wird spätestens bis zum 08.09.2022 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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