Amtsgericht Mettmann, 2015-09-08, 51 XVII 148/15

51 XVII 148/15Gericht erster Instanz08.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 51 XVII 148/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-08

Aktenzeichen: 51 XVII 148/15

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2015:0908.51XVII148.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht C

Tenor

wird der Aufgabenkreis der Betreuerin Frau G erweitert. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise:

AufenthaltsbestimmungGesundheitsfürsorgeRegelung des PostverkehrsVermögensangelegenheiten Vertretung gegenüber Behörden und SozialversicherungsträgernWohnungsangelegenheiten

Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten der Einwilligung der für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuerin (Einwilligungsvorbehalt).

Zugleich wird die bestehende Betreuung verlängert.

Das Gericht wird spätestens bis zum 08.09.2022 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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