25 C 384/15•Amtsgericht Mettmann, 2015-12-31, 25 C 384/15
Amtsgericht Mettmann, 2015-12-31, 25 C 384/15
25 C 384/15Gericht erster Instanz31.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 25 C 384/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-31
Aktenzeichen: 25 C 384/15
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2015:1231.25C384.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht X
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 239,16 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 104,56 € seit dem 11.12.2014 und auf 134,60 € seit dem 12.05.2015 sowie Mahnkosten in Höhe von 12,50 €, vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 83,54 € und Auskunftskosten in Höhe von 17,96 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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