26 C 40/14•Amtsgericht Mettmann, 2016-04-15, 26 C 40/14
Amtsgericht Mettmann, 2016-04-15, 26 C 40/14
26 C 40/14Gericht erster Instanz15.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 26 C 40/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-15
Aktenzeichen: 26 C 40/14
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2016:0415.26C40.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin U
Tenor
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Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 6.5.2014 zu TOP 3 und TOP 5 werden für ungültig erklärt.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagten zu jeweils 50 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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