21 C 484/15•Amtsgericht Mettmann, 2017-02-10, 21 C 484/15
Amtsgericht Mettmann, 2017-02-10, 21 C 484/15
21 C 484/15Gericht erster Instanz10.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 21 C 484/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-10
Aktenzeichen: 21 C 484/15
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2017:0210.21C484.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 1.768,13 EUR (in Worten: eintausendsiebenhundertachtundsechzig Euro und dreizehn Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 229,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.01.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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