Amtsgericht Mettmann, 2017-02-14, 26 C 3/16

26 C 3/16Gericht erster Instanz14.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 26 C 3/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-14

Aktenzeichen: 26 C 3/16

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2017:0214.26C3.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter/in

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 76 % und den Beklagten zu 24 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Berufung wird von Amts wegen zugelassen.

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