32 OWI 461/16•Amtsgericht Mettmann, 2017-02-14, 32 OWI 461/16
Amtsgericht Mettmann, 2017-02-14, 32 OWI 461/16
32 OWI 461/16Gericht erster Instanz14.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 32 OWI 461/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-14
Aktenzeichen: 32 OWI 461/16
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2017:0214.32OWI461.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht L
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 160,00 EUR verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, 49 StVO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).
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