Amtsgericht Mettmann, 2017-03-10, 21 C 433/16

21 C 433/16Gericht erster Instanz10.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 21 C 433/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-10

Aktenzeichen: 21 C 433/16

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2017:0310.21C433.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.08.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 86 % und der Kläger zu 14 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.