21 C 433/16•Amtsgericht Mettmann, 2017-03-10, 21 C 433/16
Amtsgericht Mettmann, 2017-03-10, 21 C 433/16
21 C 433/16Gericht erster Instanz10.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 21 C 433/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-10
Aktenzeichen: 21 C 433/16
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2017:0310.21C433.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.08.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 86 % und der Kläger zu 14 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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