26 C 23/16•Amtsgericht Mettmann, 2017-03-21, 26 C 23/16
Amtsgericht Mettmann, 2017-03-21, 26 C 23/16
26 C 23/16Gericht erster Instanz21.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 26 C 23/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-21
Aktenzeichen: 26 C 23/16
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2017:0321.26C23.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin T
Tenor
Die Beschlüsse der Beklagten aus der Eigentümerversammlung vom 09.06.2016 TOP 5 und TOP 16 werden für unwirksam erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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