6 M 886/17•Amtsgericht Mettmann, 2017-12-27, 6 M 886/17
Amtsgericht Mettmann, 2017-12-27, 6 M 886/17
6 M 886/17Gericht erster Instanz27.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 6 M 886/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-27
Aktenzeichen: 6 M 886/17
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2017:1227.6M886.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Der Erinnerung der Gläubigerin vom 07.09.2017 wird stattgegeben.
Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, seine Kostenrechnung vom 05.09.2017 zu 1 DR II 492/17 unter Beachtung der Rechtsansicht des erkennenden Gerichts neu zu erstellen und die Gebühr KV 711 in Höhe von 3,25 EUR nicht in Ansatz zu bringen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.