Amtsgericht Mettmann, 2017-12-27, 6 M 886/17

6 M 886/17Gericht erster Instanz27.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 6 M 886/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-27

Aktenzeichen: 6 M 886/17

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2017:1227.6M886.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Der Erinnerung der Gläubigerin vom 07.09.2017 wird stattgegeben.

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, seine Kostenrechnung vom 05.09.2017 zu 1 DR II 492/17 unter Beachtung der Rechtsansicht des erkennenden Gerichts neu zu erstellen und die Gebühr KV 711 in Höhe von 3,25 EUR nicht in Ansatz zu bringen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.