26 C 2/19•Amtsgericht Mettmann, 2019-04-30, 26 C 2/19
Amtsgericht Mettmann, 2019-04-30, 26 C 2/19
26 C 2/19Gericht erster Instanz30.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 26 C 2/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-30
Aktenzeichen: 26 C 2/19
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2019:0430.26C2.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Der Beschluss zu TOP 1 der Eigentümerversammlung vom 05.12.2018 (Hausgeldabrechnung für 2017) wird bezüglich der Position „Kosten Rechtstreit“ in der Einzelabrechnung für die Klägerin für ungültig erklärt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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