Amtsgericht Mettmann, 2019-06-17, 7 Lw 12/18

7 Lw 12/18Gericht erster Instanz17.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 7 Lw 12/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-17

Aktenzeichen: 7 Lw 12/18

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2019:0617.7LW12.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Direktorin des Amtsgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Genehmigung des mit Kaufvertrag des Notars M vom 13.02.2018 (Urkundenrolle Nr. 206/18) veräußerten und im Beschlusseingang näher bezeichneten Grundstücks gemäß § 6 Abs. 2 GrdStVG als erteilt gilt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert wird auf 110.000,00 EUR festgesetzt.

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