Amtsgericht Mettmann, 2019-08-07, 22 C 100/19

22 C 100/19Gericht erster Instanz07.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 22 C 100/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-07

Aktenzeichen: 22 C 100/19

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2019:0807.22C100.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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