25 C 77/19•Amtsgericht Mettmann, 2019-10-01, 25 C 77/19
Amtsgericht Mettmann, 2019-10-01, 25 C 77/19
25 C 77/19Gericht erster Instanz01.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 25 C 77/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-01
Aktenzeichen: 25 C 77/19
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2019:1001.25C77.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.727,50 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2016 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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