31 Ds 136/17•Amtsgericht Mettmann, 2019-10-01, 31 Ds 136/17
Amtsgericht Mettmann, 2019-10-01, 31 Ds 136/17
31 Ds 136/17Gericht erster Instanz01.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 31 Ds 136/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-01
Aktenzeichen: 31 Ds 136/17
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2019:1001.31DS136.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Angeklagten A1, A3 und A4 werden auf Kosten der Staatskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.
Der Angeklagte A 2 wird unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil X unter Auflösung der dort bereits gebildeten Gesamtstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte A 2, soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen trägt diese Kosten die Staatskasse.
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