25 C 61/19•Amtsgericht Mettmann, 2019-11-14, 25 C 61/19
Amtsgericht Mettmann, 2019-11-14, 25 C 61/19
25 C 61/19Gericht erster Instanz14.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 25 C 61/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-14
Aktenzeichen: 25 C 61/19
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2019:1114.25C61.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Garage und Wohnung S-Weg 6 in 42781 Haan, Obergeschoss, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Toilette mit Bad und Dusche und einem Balkon zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 729,23 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2019 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die gegen sie wegen der Kosten gerichtete Zahlungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet. Die Beklagte kann die Räumungsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Räumungsvollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.