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36 Cs 277/24•Amtsgericht Mettmann, 2025-01-14, 36 Cs 277/24
36 Cs 277/24Gericht erster Instanz14.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-14
Aktenzeichen: 36 Cs 277/24
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2025:0114.36CS277.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25,00 € verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
-§§ 130 Abs. 2 Nr. 1 a) & c) in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 StGB-
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