35 UR II 61/00 WEG•Amtsgericht Langenfeld, 2001-04-05, 35 UR II 61/00 WEG
Amtsgericht Langenfeld, 2001-04-05, 35 UR II 61/00 WEG
35 UR II 61/00 WEGGericht erster Instanz05.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 35 UR II 61/00 WEG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-04-05
Aktenzeichen: 35 UR II 61/00 WEG
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2001:0405.35UR.II61.00WEG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Abteilung
Tenor
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Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 23.08.2000 zum Tagesordnungspunkt Nr. 6 betreffend "Wiederwahl" der Verwaltung" sowie Fassadensanierung" werden für ungültig erklärt.
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Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligen zu 2) auferlegt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.
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