Amtsgericht Langenfeld, 2001-04-05, 35 UR II 61/00 WEG

35 UR II 61/00 WEGGericht erster Instanz05.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 35 UR II 61/00 WEG — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-04-05

Aktenzeichen: 35 UR II 61/00 WEG

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2001:0405.35UR.II61.00WEG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Abteilung

Tenor

  1. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 23.08.2000 zum Tagesordnungspunkt Nr. 6 betreffend "Wiederwahl" der Verwaltung" sowie Fassadensanierung" werden für ungültig erklärt.

  2. Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligen zu 2) auferlegt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

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