Amtsgericht Langenfeld, 2007-02-08, 47 VI 38/05

47 VI 38/05Gericht erster Instanz08.02.2007

Regest

Zur gesetzlichen Erbfolge hinsichtlich des inländischen Nachlasses eines im Iran lebenden iranischen Staatsangehörigen, der eine deutsche Ehefrau geheiratet hatte.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 47 VI 38/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-08

Aktenzeichen: 47 VI 38/05

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2007:0208.47VI38.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 47. Nachlassabteilung

Normen: BGB § 1371, NiederlAbk Art. 8 Abs. 3 Satz 1; EGBGB Art.5 Abs.1 Satz 2,Art.6, Art.14 Abs.1 Nr.2, Art.15Abs1,Art.220,Abs.3 S. 2; Iran ZGB Art. 862, Art. 864, Art. 900 Nr. 2, Art 905, Art. 913, Art. 916, Art. 9

Leitsätze

Zur gesetzlichen Erbfolge hinsichtlich des inländischen Nachlasses eines im Iran lebenden iranischen Staatsangehörigen, der eine deutsche Ehefrau geheiratet hatte.

Tenor

I.

Der Antrag der Beteiligten zu 1. bis 5. auf Erteilung eines Erbscheins vom 02.06.2005 wird zurückgewiesen.

II.

Der Antrag der Beteiligten zu 6. auf Erteilung eines Erbscheins vom 31.03.2005 wird zurückgewiesen.

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