Amtsgericht Langenfeld, 2010-11-10, 31 C 90/10

31 C 90/10Gericht erster Instanz10.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 31 C 90/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-10

Aktenzeichen: 31 C 90/10

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2010:1110.31C90.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilabteilung

Tenor

hat das Amtsgericht Langenfeld

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO

mit einer Schriftsatzfrist bis zum 20. Oktober 2010

ohne mündliche Verhandlung am 10. November 2010

durch die Richterin für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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