31 C 90/10•Amtsgericht Langenfeld, 2010-11-10, 31 C 90/10
Amtsgericht Langenfeld, 2010-11-10, 31 C 90/10
31 C 90/10Gericht erster Instanz10.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 31 C 90/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-10
Aktenzeichen: 31 C 90/10
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2010:1110.31C90.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilabteilung
Tenor
hat das Amtsgericht Langenfeld
im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO
mit einer Schriftsatzfrist bis zum 20. Oktober 2010
ohne mündliche Verhandlung am 10. November 2010
durch die Richterin für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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