Amtsgericht Langenfeld, 2010-12-15, 64 C 52/10

64 C 52/10Gericht erster Instanz15.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 64 C 52/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-15

Aktenzeichen: 64 C 52/10

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2010:1215.64C52.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 64. Zivilabteilung

Tenor

Der in der Versammlung der Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft Xstraße a -b in Hilden am 27.04.2010 zu Tagesordnungspunkt 2 (Wirtschaftsplan 2010) gefasste Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2010 wird hinsichtlich des Kostenansatzes für den Heizungs- Verbrauch für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 96% und der Kläger zu 4%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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