64 C 52/10•Amtsgericht Langenfeld, 2010-12-15, 64 C 52/10
Amtsgericht Langenfeld, 2010-12-15, 64 C 52/10
64 C 52/10Gericht erster Instanz15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 64 C 52/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-15
Aktenzeichen: 64 C 52/10
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2010:1215.64C52.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 64. Zivilabteilung
Tenor
Der in der Versammlung der Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft Xstraße a -b in Hilden am 27.04.2010 zu Tagesordnungspunkt 2 (Wirtschaftsplan 2010) gefasste Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2010 wird hinsichtlich des Kostenansatzes für den Heizungs- Verbrauch für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 96% und der Kläger zu 4%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.