Amtsgericht Langenfeld, 2011-01-05, 64 C 109/10

64 C 109/10Gericht erster Instanz05.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 64 C 109/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-05

Aktenzeichen: 64 C 109/10

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2011:0105.64C109.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 64. Zivilabteilung

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 13.10.2010 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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