34 C 289/10•Amtsgericht Langenfeld, 2011-04-14, 34 C 289/10
Amtsgericht Langenfeld, 2011-04-14, 34 C 289/10
34 C 289/10Gericht erster Instanz14.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 34 C 289/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-14
Aktenzeichen: 34 C 289/10
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2011:0414.34C289.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch Bankbürgschaft erbracht werden.
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