7 XVII K 2335•Amtsgericht Langenfeld, 2012-09-20, 7 XVII K 2335
Amtsgericht Langenfeld, 2012-09-20, 7 XVII K 2335
7 XVII K 2335Gericht erster Instanz20.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 7 XVII K 2335 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-20
Aktenzeichen: 7 XVII K 2335
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2012:0920.7XVII.K2335.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Abteilung
Tenor
wird die der früheren Betreuerin A mit Beschluss vom 16.07.2012 abschlagsmäßig für die Zeit vom 11.02.2012 bis 06.06.2012 gewährte Vergütung aus dem Vermögen der Betreuten in Höhe von 569,50 € endgültig festgesetzt. Der zugrunde gelegte Stundensatz wird auf 33,50 € festgelegt.
Entsprechend gilt dies, soweit Vergütungszahlungen aus der Landeskasse erfolgten. Gegen diesen Beschluss wird die Beschwerde zugelassen.
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